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DIE ARBEIT DER REFORMKOMMISSION
Nach dem Westfälischen Frieden 1648, der wie erwähnt für Österreich keine Glaubensfreiheit brachte, bemühte sich
die Regierung erneut um die Bekehrung der Unkatholischen. Im Jahre 1652 erging ein weiteres grosses Patent, dass der Kaiser auch Befehle hinsichtlich des Glaubens erteilen konnte und, dass wer nicht katholisch werden wollte,
dem Kaiser ungehorsam war. Um die Konversion zu erreichen, hätten alle Unkatholischen vor der Kommission zu erscheinen und sich unterweisen zu lassen. Eine Emigration ins Ausland war aber als Alternative möglich. Von nun war
die Kommission in vielen Pfarren Österreichs unerbittlich unterwegs, die vor allem im westlichen Waldviertel Niederösterreichs (dort lebten unsere Ahnen) auf teils erheblichen Widerstand stiess und nur durch krasse Waffengewalt
und die Verhaftung einiger nicht zustimmender Richter endgültig gebrochen werden konnte. Als nach 1652 der Druck auf die Verbliebenen seitens der Obrigkeit immer stärker wurde, wurden viele Höfe von den Eigentümern weit unter
Wert verkauft, nur um überhaupt noch etwas zu erhalten. Manche Güter wurden auch einfach zurückgelassen und später amtlich, man nannte das „ex officio“, versteigert. Die Herrschaft versuchte so den Ausfall an Steuern
auszugleichen. Aus den damaligen Unterlagen lässt sich ersehen, dass viele Menschen dem Land den Rücken kehrten und ihre Höfe einfach brach zurück liessen. Es wurde nämlich verlangt eine Art Auswanderungssteuer zu bezahlen, die
auch noch von dem oft niedrigen Verkaufspreis der Güter abging. .
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